RECHTLICHE INFORMATIONEN
Verfügbarkeit und Datensicherung
1. Anwendungsbereich
Diese Leistungsbeschreibung ergänzt die AGB für Hosting- und Serverleistungen von LaLeLu Cloud. Sie unterscheidet infrastrukturelle Verfügbarkeit, Administration und Datensicherung. Weitergehende ausdrückliche Leistungszusagen im konkreten Angebot bleiben maßgeblich; zwingende gesetzliche Rechte werden nicht eingeschränkt.
2. Verbindliche Verfügbarkeit
LaLeLu Cloud schuldet für die von ihr bereitgestellte Hosting- und Serverinfrastruktur mindestens 99,5 % Verfügbarkeit je Vertragsjahr. Gemessen wird ab betriebsbereiter Bereitstellung über zwölf Monate; bei vorherigem Vertragsende wird der tatsächliche Leistungszeitraum zugrunde gelegt. Ein Jahreswert ist kein eigenständiger Monatswert. 99,9 % sind ein angestrebter Betriebswert und keine zusätzliche Garantie. Die Verfügbarkeit berechnet sich wie folgt: (maßgebliche Gesamtzeit minus zurechenbare Nichtverfügbarkeit) geteilt durch die maßgebliche Gesamtzeit, multipliziert mit 100. Maßgeblich ist die Nutzbarkeit der vertraglich geschuldeten Infrastruktur am vereinbarten Leistungsübergabepunkt. Ein bloßer erfolgreicher Ping reicht nicht als Nachweis, dass ein geschuldeter Managed-Dienst funktioniert. Bei einem unverwalteten Server umfasst dies die bereitgestellte Hardware beziehungsweise Virtualisierung und die Netzanbindung im Verantwortungsbereich von LaLeLu Cloud. Kundeneigene Anwendungen sind nur einbezogen, wenn ihr Betrieb übernommen wurde. Bei Managed-Leistungen umfasst die Messung die im Leistungsblatt benannten Komponenten. Domainregistrierungen, die Verfügbarkeit eines fremden Spielebetreibers und die globale Zustellung an fremde Mailserver sind davon getrennt zu betrachten.
3. Zuordnung von Störungen
Unterbrechungen im Verantwortungsbereich von LaLeLu Cloud und ihrer Erfüllungsgehilfen zählen als zurechenbare Ausfallzeit. Wartungszeiten werden nicht pauschal abgezogen. Ausschließlich vom Kunden verursachte Unterbrechungen oder ausschließlich außerhalb des geschuldeten Leistungsbereichs liegende Ursachen werden nur insoweit ausgenommen, wie LaLeLu Cloud keine eigene Mitverantwortung trifft. Eine pauschale Ausnahme für jeden DDoS-Angriff, Lieferantenausfall oder Sicherheitsvorfall besteht nicht. Messungen erfolgen anhand geeigneter Betriebs- und Verfügbarkeitsdaten. Kundenhinweise und nachvollziehbare eigene Nachweise werden berücksichtigt. Die Anmeldung einer Störung ist hilfreich, aber keine pauschale Voraussetzung für den Beginn einer bereits objektiv bestehenden Ausfallzeit. Eine erhebliche qualitative Nichterfüllung wird nicht allein deshalb unbeachtet gelassen, weil ein Server noch antwortet.
4. Wartung und Störungsbearbeitung
Planbare beeinträchtigende Wartung wird mit angemessenem Vorlauf angekündigt; bei akuten Sicherheitsrisiken können kurzfristige Eingriffe erforderlich sein. Umfang und Dauer werden auf das
Erforderliche begrenzt. LaLeLu Cloud leitet angemessene Maßnahmen zur Wiederherstellung ein. Konkrete Reaktions- und Entstörzeiten oder ein personell besetzter 24/7-Support bestehen nur, wenn sie im Angebot ausdrücklich zugesagt wurden. Kontakt für Störungen: support@lalelu.cloud; Telefon +49 551 30666906. Die Angabe eines Kontaktwegs ist keine unbeschränkte Erreichbarkeitszusage. Eine besondere Notfallnummer und Betriebszeiten müssen im konkreten Serviceangebot benannt werden.
5. Gewöhnliches Webhosting
LaLeLu Cloud erstellt betriebliche Sicherungen zur Wiederherstellung der Hostingumgebung bei Hardwaredefekten. Sie sind nicht als individuelle Datensicherung des Kunden geschuldet und begründen keine Wahl beliebiger historischer Stände oder einen Anspruch auf Einzelfall-Restores nach versehentlichem Löschen, fehlerhaften Updates oder Kundenmanipulationen. Gesetzliche und ausdrücklich übernommene Pflichten bleiben bestehen. Der Kunde sorgt für eigene, risikogerechte und unabhängige Sicherungen. Verfügbare Export- oder Backupfunktionen einer Verwaltungsoberfläche können dazu genutzt werden, ändern aber nicht ohne Weiteres den vereinbarten Leistungsumfang. Aufwendige zusätzliche Wiederherstellungshilfe kann gesondert vereinbart werden; bereits geschuldete Nacherfüllung wird nicht erneut berechnet.
6. Managed-Hosting und Managed-Server
Bei Managed-Leistungen sind regelmäßige Backups Bestandteil des Auftrags. Für jedes Produkt werden vor Beauftragung Umfang, Intervall, Aufbewahrung, Speicher- und Zugriffsort, Verantwortlichkeiten und Wiederherstellungsablauf verbindlich eingetragen. Der Begriff "regelmäßig" allein ersetzt kein bestimmtes Intervall. Bei einer Wiederherstellung aus einer erfolgreichen Sicherung können die seit diesem Sicherungsstand entstandenen Änderungen fehlen. Ein vereinbarter RPO bezeichnet den angestrebten beziehungsweise verbindlich zugesagten maximalen Datenrückstand; ein RTO die entsprechende Wiederherstellungszeit. Ob es sich um verbindliche Zusagen oder ausdrücklich gekennzeichnete Planungsziele handelt, wird im Produktblatt festgelegt. Feste zeitliche Zielwerte gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Sicherungskontrollen und angemessene Wiederherstellungstests gehören zu einem auf den Auftrag abgestimmten Konzept. Aufbewahrungen und Löschungen werden mit Datenschutzpflichten abgestimmt. Ein Backup ist keine rechtssichere Langzeitarchivierung, sofern eine solche nicht ausdrücklich beauftragt wurde.
7. Gesetzliche Ansprüche
Es wird keine ausschließliche pauschale Gutschriftregelung vereinbart. Gesetzliche Minderungs-, Nacherfüllungs-, Schadensersatz- und Kündigungsrechte bleiben nach ihrer jeweiligen Voraussetzung bestehen. Das Backupkonzept beseitigt weder die eigene Sorgfaltspflicht von LaLeLu Cloud noch die Bedeutung einer risikogerechten Mitwirkung des Kunden.
Produktbezogene Vereinbarung
Das konkrete Angebot benennt Produkt, Ressourcen, Preis, Laufzeit, Standort, Zuständigkeiten und Supportumfang. Bei Managed-Leistungen werden zusätzlich Sicherungsumfang, Intervall, Aufbewahrung, Speicherort, Wiederherstellungsverfahren und etwaige RPO-/RTO-Zusagen ausdrücklich vereinbart. Diese Angaben müssen vor der Beauftragung vollständig vorliegen.
