RECHTLICHE INFORMATIONEN
Anbieterwechsel und Datenexport
1. Anwendungsbereich und Vorrang
Diese Bedingungen ergänzen § 19 der AGB, soweit die beauftragte Leistung ein Datenverarbeitungsdienst nach der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) ist. Sie gelten für Verbraucher und Unternehmer. Gesetzliche Rechte werden durch eine Mindestvertragslaufzeit nicht ausgeschlossen. Bei anderen Leistungen gelten die vereinbarten und gesetzlichen Herausgabe-, Übertragungs- und Beendigungspflichten. Eine bloße Bezeichnung als BTO, Individualserver oder Projektleistung begründet keine vollständige Ausnahme. Eine im Einzelfall einschlägige Ausnahme nach Art. 31 Data Act und ihre konkreten Folgen müssen vor Vertragsschluss offengelegt werden. Datenschutzrechte und die AVV bleiben unberührt.
2. Wechselwunsch und Vorbereitung
Der Kunde kann einen Wechsel zu einem anderen Anbieter derselben Dienstart, auf eine eigene Infrastruktur oder eine Beendigung mit Löschung an support@lalelu.cloud mitteilen. Die Mitteilung soll den betroffenen Vertrag, den gewünschten Ablauf und einen technischen Ansprechpartner bezeichnen. Zusätzliche Angaben werden nur verlangt, soweit sie zur sicheren Zuordnung und Durchführung erforderlich sind. LaLeLu Cloud bestätigt den Eingang und stimmt die nächsten Schritte ab. Die Ankündigungsfrist für den Wechsel beträgt höchstens zwei Monate ab Mitteilung. Ein früherer gemeinsam vereinbarter Beginn ist möglich. Eine ohnehin früher wirksame Kündigung oder ein zwingendes kürzeres Recht wird hierdurch nicht verlängert.
3. Übergang und Unterstützung
Nach der Ankündigungsfrist beträgt der Übergangszeitraum höchstens 30 Kalendertage. LaLeLu Cloud und der Kunde wirken nach ihren Verantwortungsbereichen konstruktiv zusammen. LaLeLu Cloud erbringt die gesetzlich erforderliche angemessene Unterstützung, hält die vereinbarten Funktionen während des Übergangs aufrecht und wahrt die Sicherheit der Daten. Bekannte Risiken für die Betriebskontinuität werden mitgeteilt. Eine nicht notwendige Stilllegung allein wegen des Wechselwunsches erfolgt nicht. Ist der Wechsel innerhalb von 30 Kalendertagen technisch nicht durchführbar, informiert LaLeLu Cloud den Kunden innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Eingang des Wechselwunsches, begründet die technische Undurchführbarkeit und nennt einen alternativen Übergangszeitraum von höchstens sieben Monaten. Der Kunde kann den Übergangszeitraum einmal um einen für seine Zwecke angemesseneren Zeitraum verlängern. Die besonderen gesetzlichen Voraussetzungen bleiben maßgeblich. Bei Infrastrukturdiensten werden die vernünftigerweise verfügbaren Maßnahmen getroffen, die eine Funktionsäquivalenz nach dem Wechsel zu einem Anbieter derselben Dienstart ermöglichen. Für andere Dienste werden die gesetzlich erforderlichen offenen Schnittstellen, Informationen und
Exportmöglichkeiten bereitgestellt. Eine Garantie für sämtliche Fremdsoftware oder einen bestimmten fremden Dienst wird nicht übernommen; die gesetzlichen Unterstützungs- und Interoperabilitätspflichten bleiben bestehen.
4. Exportumfang und technische Informationen
Exportierbar sind die nach dem Data Act herauszugebenden Eingabe- und Ausgabedaten, einschließlich der durch die Nutzung erzeugten oder mit erzeugten Metadaten, und die dem Kunden zustehenden digitalen Vermögenswerte. Im Produktblatt werden die vollständigen produktbezogenen Kategorien, Formate, Schnittstellen, Grenzen und der sichere Übertragungsweg beschrieben. Geschäftsgeheimnisse und geschützte interne Vermögenswerte von LaLeLu Cloud oder Dritten werden nur insoweit ausgenommen, wie dies gesetzlich zulässig ist und den Wechsel nicht verhindert oder verzögert. Sie werden im Produktblatt konkret abgegrenzt. Die bloße Bezeichnung als proprietär rechtfertigt keinen Ausschluss sämtlicher Konfigurations- oder Nutzungsdaten. Die Rechte anderer Kunden und gesetzliche Geheimhaltungspflichten werden gewahrt. Vor Vertragsschluss werden die Informationen nach Art. 26 bis 28 Data Act einschließlich des aktuellen Online-Informationsregisters zugänglich gemacht. Dieses beschreibt insbesondere Speicherrechtsordnungen und die technischen, organisatorischen und vertraglichen Vorkehrungen gegen rechtswidrige staatliche Zugriffe auf nicht personenbezogene Daten aus Drittstaaten. Die AVV und die Datenschutzerklärung regeln ergänzend personenbezogene Daten.
5. Vertragsende, Datenabruf und Löschung
Der betroffene Vertrag endet nach Maßgabe von Art. 25 Data Act beim erfolgreichen Abschluss des Wechsels; LaLeLu Cloud informiert den Kunden darüber. Wählt der Kunde statt eines Wechsels die Löschung, endet der Vertrag nach Ablauf der vereinbarten Ankündigungsfrist. Soweit gesetzlich vorgesehen, informiert LaLeLu Cloud über die Folgen der Beendigung. Nach Ende des vereinbarten Übergangszeitraums bleibt eine Datenabrufphase von mindestens 30 Kalendertagen verfügbar. Eine längere Frist kann vereinbart werden. Eine frühere Löschung erfolgt nur auf ausdrückliche, rechtlich zulässige Weisung und nicht aufgrund eines pauschalen AGB- Verzichts. Die Abrufphase ist keine automatische Verlängerung der bisherigen Mindestlaufzeit. Nach Ablauf der Abrufphase werden die dem Kunden zugeordneten exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Ein noch nicht abgeschlossener Wechsel darf nicht durch vorzeitige Löschung vereitelt werden. Auftragsspezifische Sicherungskopien werden nach dem in der AVV dokumentierten Löschverfahren aus dem produktiven Zugriff genommen und innerhalb der dort bestimmten Frist gelöscht. Eine zulässige Aufbewahrung einzelner Rechnungsdaten umfasst nicht sämtliche Hostinginhalte.
6. Entgelte
Bis einschließlich 11. Januar 2027 werden Wechselentgelte nur erhoben, soweit sie vor Vertragsschluss transparent vereinbart wurden und die unmittelbar mit dem Wechsel verbundenen Kosten nicht überschreiten. Ab dem 12. Januar 2027 werden im gesetzlichen Anwendungsbereich keine Wechselentgelte erhoben. Dazu gehören auch Entgelte, die die gesetzlich verpflichtende Datenextraktion oder Wechselunterstützung lediglich anders bezeichnen. Wirksam vereinbarte Standardentgelte für tatsächlich weiter erbrachte Leistungen sind von Wechselentgelten zu unterscheiden. Eine etwaige Entschädigung für eine vorzeitige Vertragsbeendigung setzt eine gesonderte, vor Vertragsschluss offengelegte und rechtlich wirksame Regelung voraus. Diese Bedingungen begründen keine pauschale Forderung aller restlichen
Monatsentgelte. Gesetzlich verpflichtende Unterstützung darf nicht als notwendiges kostenpflichtiges Zusatzprojekt umetikettiert werden. Freiwillige, über die gesetzlichen und vertraglichen Pflichten hinausgehende Zusatzarbeiten sind nur nach gesondertem transparentem Auftrag kostenpflichtig. Bei paralleler Nutzung gelten die gesetzlichen Begrenzungen nach Art. 34 Data Act.
Produktbezogene Exportinformationen
Vor Beauftragung eines erfassten Dienstes werden im konkreten Leistungsblatt die verfügbaren Datenkategorien, Formate, Schnittstellen, Verantwortlichkeiten, Speicherrechtsordnungen, Schutzvorkehrungen und Löschfristen benannt. Ein pauschaler BTO-Hinweis ersetzt diese Informationen nicht. Für die Abstimmung eines bestehenden Vertrags erreichst du uns unter support@lalelu.cloud.
